Dokumenten- und Urkundenbeschaffung
Dokumente aus Österreich
Personenstandsurkunden
(Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden; Auszüge aus Geburten-, Ehe- und Sterbebüchern)
Wenden Sie sich bitte am besten direkt an das lokale Standesamt (Gemeinde), bei dem der Personenstandsfall verzeichnet worden ist, und ersuchen Sie um Ausstellung der Urkunde auf einem "internationalen" Formular (wodurch die Übersetzung entfallen kann). Die Adressen der Standesämter können Sie im Telefonbuch oder über den Behördenwegweiser abrufen.
Beachten Sie, dass in Österreich bis 1938 (im Burgenland bis 1895) Personenstandsfälle von den Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften administriert wurden. Für Personen, die keiner Religionsgemeinschaft angehörten, wurden von 1870 bis 1938 Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei den politischen Bezirksbehörden geführt. Im Burgenland führten die Gemeinden bereits seit 1895 die Personenstandsbüchern.
Hinweis: Von österreichischen Behörden ausgestellte Personenstandsurkunden benötigen für eine Verwendung in den USA grundsätzlich eine Apostille (siehe: "Beglaubigung"). Bitte vergessen Sie nicht, diese mitanzufordern.
Führerschein
Bei Verlust oder Diebstahl des österreichischen Führerscheins im Ausland kann über die Botschaft bei der zuständigen Behörde in Österreich ein Duplikat beantragt werden. Die Botschaft selbst stellt keine Führerscheine aus.
Für eine Duplikatsanforderung oder den Umtausch vom Papier- zum Scheckkartenführerschein benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Ein Passbild (siehe Passbildkriterien)
- Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige
- bei Umtausch: Original Papierführerschein
- wenn vorhanden: Meldezettel aus Österreich (erleichtert die Abwicklung)
Die Ausfolgung des Scheckkartenführerscheins sowie die Gebühreneinhebung erfolgt im Wege der Botschaft oder eines der Honorarkonsulate. Die Gebühr beträgt Euro 45,60 und wird mit dem aktuellen Umrechnungswert in USD eingehoben. Es ist nicht verpflichtend, den Papierführerschein in Scheckkartenführerschein umzutauschen. Die Papierführerscheine bleiben bis 2033 gültig.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des Behördenwegweisers.
Personalausweise
Personalausweise können seit 2009 auch im Wege der Botschaft beantragt werden. Es gelten die selben Kriterien wie bei der Beantragung eines Reisepasses. Antragsformular
Dokumente von US-Behörden des Amtsbereiches
Österreichische StaatsbürgerInnen mit Wohnort in Österreich, die Dokumente oder Urkunden von im Amtsbereich angesiedelten Lokal-, Regional-, Staats- und/oder Bundesbehörden benötigen, werden gebeten sich mit ihrem Anliegen entweder direkt an die betreffende US-Behörde oder, sofern erforderlich, an das Bürgerservice im Außenministerium in Wien zu wenden.
Embassy of Austria
Consular Section
3524 International Court, NW
Washington, D.C., 20008
E-mail: consularsection(at)austria.org
Consulate Office Hours:
Monday through Friday,10:30 a.m. to 1 p.m.
(except Austrian and U.S. holidays )
Konsulargebuehren
Konsulargebühren Mai 2012 (Beträge in USD):
Schengen Visum (A, C): 78,60
Schengen Visum für Staatsangehörige der Russischen Föderation, Ukraine, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien (FJRM), Montenegro, Serbien, Moldau und Georgien (sofern visumpflichtig): 45,90
Nationales Visum (D): 131,00
Studentenvisum: 131,00
Reisepass Erwachsene: 99,60
Kinder-Reisepass (bis 12 J.) 39,30
Änderung Reisepass: 29,00
Personalausweis: 62,00
Personalausweis (bis 16 J.): 35,40
Staatsbürgerschaftsnachweis: 62,90
Beglaubigung einer Unterschrift: 52,40
Beglaubigung einer Abschrift: 52,40
Aufenthaltstitel Erwachsene: 104,80
Aufenthaltstitel Minderjährige: 65,50
Strafregisterauszug: 55,10
Zustellung/Weiterleitung einer Schrift: 23,60










