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Heirat und Scheidung in den USA

Eheschließung

Eine von einer Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft in den USA geschlossene Ehe ist in Österreich dann gültig, wenn die für die Eheschließung vorgesehenen Rechtsvorschriften eingehalten worden sind. Österreicher müssen sich daher bei einer beabsichtigten Eheschließung im Ausland grundsätzlich an die nach dem Recht des Gastlandes zuständige staatliche Behörde wenden.

Es wird empfohlen, dass vor der geplanten Eheschließung das zuständige Standesamt (jenes Standesamt wo einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat oder hatte) kontaktiert wird um die Namensführung zu klären. Die Ausstellung eines österreichischen Ehefähigkeitszeugnisses beim  zuständigen Standesamt wird ebenfalls empfohlen. 

Bitte beachten sie, dass es im Jahr 2013 zu Änderungen im Kindschafts- und Namensrecht-Änderungsgesetz sowie Personenstandsgesetz kommt und damit auch die Namensbestimmungen gesetzlich neu geregelt werden.
Hinweise dazu finden sie unter www.help.gv.at

Scheidung

Eine von einem US-Gericht geschiedene Ehe von Österreichern wird von den österreichischen Behörden grundsätzlich ohne weiteres Verfahren anerkannt.
Grundsätzlich behalten die Ehepartner auch nach der Scheidung die während der Ehe getragenen Namen.

Möchten Sie also im Zuge der Scheidung einen früheren Familiennamen wieder annehmen, so achten Sie bitte darauf, dass dies vom Gericht in den USA auch im Urteil festgehalten wird. Zusätzlich müssen sie auch vor einem österreichischen Standesbeamten erklären, dass Sie einen früheren Namen wieder annehmen möchten.


Oesterreichische Botschaft
Konsularabteilung
3524 International Court, NW
Washington, D.C., 20008

E-mail: consularsection[at]austria.org

Oeffnungszeiten
Montag bis Freitag, 10:30 bis 13:00 Uhr
(ausser U.S.-amerikanische und Oesterreichische Feiertage)

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