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Österreichische Wahlen

Auch österreichische Staatsbürger mit ständigem Hauptwohnsitz im Ausland können bei Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen, Volksabstimmungen und -befragungen sowie bei den Wahlen zum Europäischen Parlament ihr Wahlrecht ausüben. Für die Teilnahme der Auslandsösterreicher an jeder dieser Wahlen ist es erforderlich, dass Sie:

a) spätestens mit Ablauf des Wahltags das 16. Lebensjahr vollendet haben,
b) am Stichtag in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind,
c) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
d) rechtzeitig eine Wahlkarte bei der zuständigen Gemeinde beantragt und erhalten haben,
e) die Wahlkarte termingerecht direkt oder über das Konsulat an die jeweilige Wählerevidenzgemeinde zurückgeschickt haben.

A. Eintragung in die bzw. Verbleib in der Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz

Sofern Sie in keiner österreichischen Gemeinde in die Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz eingetragen sind, müssen Sie einen Antrag auf Eintragung stellen. Das Antragsformular können Sie online herunterladen (Stellen Sie bitte vor dem Ausdrucken Ihren Drucker auf das richtige Papierformat ein). Beachten Sie bitte auch die Ausfüllhilfe zum Antragsformular. Der ausgefüllte Antrag ist dann zusammen mit einer Kopie Ihres Reisepasses entweder direkt oder im Wege der Botschaft an die zuständige Gemeinde in Österreich zu übermitteln.

Achtung: Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes ins Ausland reicht eine Abmeldung nach dem Meldegesetz nicht aus, um automatisch in der Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz für Auslandsösterreicher eingetragen zu sein. Es muss ausdrücklich ein diesbezüglicher Antrag auf Eintragung gestellt werden, der jedoch im Zuge der Abmeldung von Ihnen bei Ihrer Gemeinde eingebracht werden kann.

In die österreichische Wählerevidenz sind nur diejenigen Bürger automatisch eingetragen, die einen Hauptwohnsitz in einer österreichischen Gemeinde aufweisen. Da Auslandösterreicher per Defintion keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben können (da sich dieser ja im Ausland befindet), wird empfohlen bei Vorliegen eines Nebenwohnsitzes in Österreich mit der jeweiligen Gemeinde direkt abzuklären, ob man in der dortigen Wählerevidenz aufscheint. Andernfalls wäre ein Antrag auf Eintragung zu stellen.

Bitte beachten Sie: Die Eintragung in die Wählerevidenz ist grundsätzlich nur zehn Jahre gültig. Stellen Sie bitte rechtzeitig einen Antrag auf Verbleib in der Wählerevidenz. Der von Ihnen ausgefüllte Antrag, dem eine Kopie Ihres Reisepasses beizuschließen ist, wird von Ihnen direkt oder im Wege der Botschaft an die für Sie zuständige österreichische Gemeinde weitergeleitet.

Wahlkarte und Stimmabgabe

Ab Ausschreibung der Wahl kann der wahlberechtigte österreichische Staatsbürger (wenn er/sie in die Wählerevidenz eingetragen ist) eine Wahlkarte anfordern, die es ihm/ihr ermöglicht, auch im Ausland die Stimme abzugeben.

Die Wahlkarte ist direkt (per Post, Fax, E-Mail, mglw. auch online) bei der jeweiligen Gemeinde anzufordern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag auf Wahlkarte jedenfalls die Angabe Ihres Geburtsdatums, Ihre Reisepassnummer und die genaue Adresse, an die die Wahlkarte zugestellt werden soll, beinhalten muss.

Obwohl die Wahlkarte theoretisch bis drei Tage vor der Wahl angefordert werden kann, sollten Sie Ihre Wahlkarte so bald wie möglich beantragen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen (bedenken Sie bitte den Postweg) einhalten zu können.

Nach Erhalt der Wahlkarte (diese wird meist ca. zwei Wochen vor der Wahl zugestellt) können Sie sofort - längstens jedoch bis zum Schließen der letzten Wahllokale in Österreich am Wahltag - wählen. Dazu müssen Sie den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das dazugehörige Kuvert legen und dieses zukleben. Seit der Einführung der "echten" Briefwahl im In- und Ausland sind keine Zeugen mehr notwendig. Sie müssen jedoch auch die eidesstattliche Erklärung unterschreiben und in das Kuvert mit dem Stimmzettel geben. Dieses Kuvert ist dann in das Überkuvert (großes chamois-farbenes Kuvert) zu legen und ebenfalls sorgfältig zu verschließen (zukleben).

am Wahltag (bitte beachten Sie, dass in Österreich der Wahltag an einen Sonntag fällt, Eintreffen der Wahlkarte also bereits am Freitag vor dem Wahltag!) eintrifft. Die Übermittlung der Wahlkarten / Kuverts an die Bezirkswahlbehörde kann auch im Wege der Botschaft (unter Einrechnung des Postweges wäre jedoch ein Eintreffen der Wahlkarte an der Botschaft mindestens eine Woche vor dem Wahltag notwendig) erfolgen.


Weiterführende Informationen finden Sie auf den Webseiten des

a) Bundesministeriums für Inneres   und des
b) Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten
c) sowie auf help.gv.at die  Adressen aller österreichischen Gemeinden)

 

Oesterreichische Botschaft
Konsularabteilung
3524 International Court, NW
Washington, D.C., 20008

E-mail: consularsection[at]austria.org

Oeffnungszeiten
Montag bis Freitag, 10:30 bis 13:00 Uhr
(ausser U.S.-amerikanische und Oesterreichische Feiertage)

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