Home arrow Visa and Passport arrow Austrian Passport
A+ | A- | Reset
Embassy of Austria - Home
  • Austrian Embassy - Washington, D.C.
  • Austrian Embassy - Washington, D.C.
  • Austrian Embassy - Washington, D.C.
  • Austrian Embassy - Washington, D.C.
  • Austrian Embassy - Washington, D.C.
  • Austrian Embassy - Washington, D.C.

Login

About Austria
Facts and Figures
Austria and the world
Austria and Culture
Austrian Cuisine
Famous Austrians
Image Gallery
Location of Austria
map.jpg
Economy Special
economy-special.jpg
Downloads

Presentations & PDFs

iconFilms on Austria (2.07 MB)

office_logo.jpgAustria Today (10.02 MB)

Video

Visions of Austria

video.jpg 
Charming Austria

Austrian Passport Information Print E-mail

Der biometrische Reisepass

Content:

-  Allgemeine Informationen

-  Neuer Reisepass / Änderungen am Reisepass

-  Reisepass für Minderjährige

-  Verlorener oder gestohlener Reisepass


Allgemeine Informationen

Laut Passgesetz 1992 (§ 16 Abs. 5) kann eine Person mit Hauptwohnsitz im Ausland die Ausstellung, Erweiterung des Geltungsbereiches oder Änderung eines gewöhnlichen Reisepasses nicht nur bei der (aufgrund des Hauptwohnsitzes) zuständigen Behörde, sondern auch bei einer geographisch zum Hauptwohnsitz näher gelegenen Berufsvertreungsbehörde beantragen. 

In Nordamerika sind folgende Berufsvertretungsbehörden für die Ausstellung von Reisepässen zuständig:

-  die österreichischen Botschaften in Washington, D.C. und Ottawa

-  die Generalkonsulate in Chicago, Los Angeles, New York

Bitte beachten Sie, dass österreichische Honorarkonsulate keine Passanträge entgegennehmen können.

Achtung: Kinder können nicht mehr in neue österreichische Reisepässe eingetragen werden. Der neue Kinderpass mit Chip kostet € 30. Weitere Informationen in der Novelle zum Passgesetz als Download: pdf novelle_passgesetz (pdf 99,32 KB) 
________________

Die neue Generation von Reisepässen sind so genannte biometrische Reisepässe. Hierbei handelt es sich um Sicherheitspässe mit integriertem Datenträger (Chip), der die elektronisch erfassten Fingerabdrücke der antragstellenden Person (beide Zeigefinger) enthält.

Bei Kindern werden Fingerabdrücke erst ab dem 12. Lebensjahr erfasst. Für weiterführende Informationen und häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Sicherheitspass hier klicken.


Alle derzeit gültigen österreichischen Reisepässe bleiben weiterhin bis zu deren Ablaufdatum gültig und müssen nicht umgetauscht werden.

Bei der Antragstellung eines neuen Sicherheitspasses muss mit einer fünfwöchigen Bearbeitungsdauer ab Erhalt der vollständigen Unterlagen gerechnet werden.



Neuer Reisepass, Änderungen am Reisepass

Folgende Dokumente sind im Original vorzulegen:

1) Geburtsurkunde (bei amerikanischen Geburtsurkunden muss die Stadt der Geburt, nicht nur das "county" angefuehrt sein; i.e. "long form", bzw. "book copy").

2) Heiratsurkunde(n)

3) Scheidungsurkunde(n) - falls zutreffend

Falls Ihr Reisepass von der hiesigen Botschaft ausgestellt wurde und seither keine Aenderungen, wie z.B. Eheschliessung, Scheidung, usw. eingetreten sind, so genuegt die Vorlage einfacher Kopien der unter Punkt 1 bis 3 angefuehrten Dokumente.

4) a) Staatsbuergerschaftsnachweis

Fuer die Vornahme einer Passamtshandlung ist grundsaetzlich die Vorlage des "Staatsbuergerschaftsnachweises" erforderlich. Falls Sie keinen  Staatsbuergerschaftsnachweis besitzen, kann die Ausstellung dieses Dokuments bei der Botschaft beantragt werden.

Als Urkunde fuer die Ausstellung eines Staatsbuergerschaftsnachweises dient z.B. ein "Auszug aus der Heimatrolle", eine "Urkunde ueber die Verleihung der Staatsbuergerschaft" usw., die zusammen mit dem ausgefuellten Antragsformular und der Konsulargebuehr einzusenden ist. Falls Sie nach dem 13. Maerz 1938, aber vor dem 1. September 1983 geboren sind, haetten Sie einen Staatsbuergerschaftsnachweis (oder eines der oa. Dokumente) Ihres Vaters (bei ehelicher Geburt), bzw. der Mutter (bei unehelicher Geburt), zusammen mit Ihrer Geburtsurkunde und - falls zutreffend, heiratsurkunde der Eltern - vorzulegen.

4) b) Bescheid ueber die Beibehaltung der Staatsbuergerschaft und Kopie des "Certificate of Naturalization" - falls zutreffend.

5) Eines der nachstehenden - fuer Sie zutreffenden Dokumente:

a) Permanent Resident Card
b) US-Visum mit Form I-94 (weisser Abschnitt), oder
c) Bestaetigung des  "Immigration & Naturalization Service", dass Sie die U.S. Staatsangehoerigkeit nicht erworben haben, oder
d) "Certificate of Residence" - falls Sie auf den Bahamas wohnhaft sind

6) Bisher verwendeter Reisepass


7) Urkunde ueber die a) Vormundschaft, b) Adoption

8) Nachweis des akademischen Grades


9) Meldezettel


10) 2 Passfotos
Informationen zu Passbildkriterien

11) a ) Antragsformular auf Ausstellung eines Reisepasses
das Antragsformular muss zusaetzlich auf der ersten Seite, rechts oben, mit schwarzer feder/Tinte vom Antragsteller eigenhaendig unterschrieben werden. Das Feld "Zustelladresse" ist nicht auszufuellen!
icon Antrag auf Ausstellung Reisepass (130 kB)

b) Antragsformular auf Aenderung oder Ergaenzung eines Reisepasses
icon Antrag auf Reisepassaenderung (89.23 kB)

c) Antragsformular auf Ausstellung eines Reisepasses fuer Minderjaehrige.
icon Antrag Reisepass Minderjaehrige (119.5 kB)
icon cons_Erklärung Erziehungsberechtigter - Lichtbild (23.5 kB)

Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, benoetigen einen eigenen Reisepass und koennen in die Reisepasse der Eltern nicht mehr eingetragen werden. Bei Antraegen auf Ausstellung von Reisepaessen oder Miteintragung von Kindern, bitte "Zustimmungserklaerung" genau ausfuellen, Zutreffendes ankreuzen, unterschreiben.

12) Eidesstattliche Erklaerung ueber den Verlust/Diebstahl des Reisepasses/Staatsbuergerscgaftsnachweises mit Angabe der Daten (Ausstellungsort, - datum und -zahl). Bei vermutetem Diebstahl waere eine polizeiliche Anzeige vorzulegen.
icon Diebstahlsanzeige (172.17 kB)

13) Ausgefuelltes Antragsformular auf Ausstellung eines Staatsbuergerschaftsnachweises

14) Beiligende "Erklaerung" icon Erklaerung Staatsbuergerschaftsnachweis/Reisepass (34.93 kB)

15) Konsulargebuehren sind mittels "Postal Money Order" oder "certified check"  - ausgestellt auf "Embassy of Austria" - zu bezahlen. Persoenliche Schecks werden nicht akzeptiert!

a) Ausstellung eines Reisepasses: US$ 97,30 (Euro 70,00)
b) Aenderung von Eintragungen: US$ 34,80 (Euro 25,00)
c) Staatsbuergerschaftsnachweis: US$ 66,80 (Euro 48,00)


Sollten Sie die Retournierung der Dokumente per "Express Mail" oder aehnliches wuenschen, waere ein adressiertes und genau frankiertes Rueckkouvert beizuschliessen. Es können ausschließlich exakt frankierte Rueckkouverts fuer "United States Postal Service" verwendet werden.  

Hinweis: Expresspässe können bei den österreichischen Vertretungsbehörden nicht beantragt werden. 


Reisepässe für Minderjährige bis zum 12. Lebensjahr (Kinderpass)

Bei Kindern unter 12 Jahren besteht die freie Wahlmöglichkeit zwischen einem Kinderpass mit oder ohne Datenträger.

Hinweis: Die visumfreie Einreise in die vereinigten Staaten im Rahmen des Visa Waiver Program ist ausschließlich mit einem Sicherheitspass gewährleistet.

Gültigkeitsdauer

Kinder 0 bis 2 Jahre:   2 Jahre (gebührenfrei)

Kinder 2 bis 12 Jahre: 5 Jahre

Kinder ab 12 Jahren: 10 Jahre


Für die Ausstellung eines neuen österreichischen Reisepasses für Minderjährige sind folgende Dokumente im Original vorzulegen:

    * Antragsformular Kinderpass
    * Geburtsurkunde
    * Staatsbürgerschaftsnachweis
    * aktueller Reisepass, falls schon vorhanden (bzw. bei Verlust oder Diebstahl eine polizeiliche Verlust-/Diebstahlsanzeige)
    * Reisepass des Antragstellers (Eltern)
    * 2 Passfotos nach folgenden icon Passbildkriterien / icon Passbildkriterien-Englische Version
       (bitte unbedingt beachten!)
    * icon  Erklärung des Erziehungsberechtigten
    * gegebenenfalls Heiratsurkunde und/oder Scheidungsurkunde der Eltern
    * gegebenenfalls Nachweis der gesetzlichen Vertretungsbefugnis
    * Konsulargebühr von  US$ 34,80 (Euro 25,00) in bar oder als "Money Order" ausgestellt auf Austrian Embassy. Persönliche Schecks bzw. Kreditkarten können leider nicht akzeptiert werden.

    * Achtung: Die Botschaft übernimmt keine Haftung bei Verlust von Dokumenten auf dem Postweg!

Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters (siehe Rückseite Antragsformular)
Die gesetzliche Vertretungsbefugnis für eheliche Kinder ist bei aufrechter Ehe für beide Elternteile gegeben. Bei geschiedener Ehe: jener Elternteil, welchem das Sorgerecht zugesprochen wurde. Ein entsprechender Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ist vorzulegen. Bei unehelichen Kindern ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt.

Nachweis der Staatsbürgerschaft
Sofern noch kein eigener Staatsbürgerschaftnachweis ausgestellt wurde ist bei Minderjährigen, die das 12. Lebenjahr noch nicht vollendet haben, der Nachweis der Staatsbürgerschaft des maßgebenden österreichischen Elternteils als ausreichend anzusehen, wenn dieser versichert, dass das Kind österreichischer Staatsbürger ist.

Hinweis:
Falls der/die Minderjährige bisher in den Reisepässen der Eltern miteingetragen war/en, sind diese zwecks Streichung der Eintragung/en vorzulegen. 



Verlorener oder gestohlener Reisepass

(Notreisepass gemäß §4a)
 
Für die Heimreise nach Österreich wird eine Flughafenbestätigung ausgestellt, wenn es sich um einen bereits gebuchten Direktflug handelt. Für Ankunftsflughäfen außerhalb Österreichs (Bratislava, Friedrichshafen etc.) muss ein Notreisepass beantragt werden.

Falls der Reisepass gestohlen oder verloren wurde, muss bei der nächsten Polizeidienststelle eine Diebstahls- oder Verlustanzeige erstattet werden.

Für die Ausstellung eines Notreisepasses ist eine Identitätsbestätigung erforderlich. Diese kann auf folgende Weise eingebracht werden:

  • Sekundärer Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis etc.)
  • Identitätszeuge, der Identität des Antragsstellers bestätigt. Der Identitätszeuge muss sich selbst mit Reisepass ausweisen können.


Darüber hinaus ist ein neues Passfoto einzubringen (kein Photoautomat in der Botschaft vorhanden), sowie dasFlugticket oder Buchungsnummer vorzuweisen.



Embassy of Austria
Consular Section
3524 International Court, NW
Washington, D.C., 20008

Consulate Office Hours:
Monday through  Friday,10:30 a.m. to 1 p.m.
(except Austrian and U.S. holidays )

 
Join on Facebook
embassy_on_facebook.jpg
Cultural Events
cultural-forum2.jpg
Publications
Austrian Network
nophoto.jpg
Austria Tourism
atourism.jpg
Austrian Trade
trade.jpg
Business Agency
aba.jpg
Vienna Review
vienna-review_logo_viennare.jpg