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Vorarlberg
Vorarlberg is the westernmost state (Land) of Austria. Though it is the second smallest in terms of area (Vienna is the smallest), it borders three countries: • Germany (Bavaria) • Switz...
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Tyrol
Tyrol, or Tirol, is a historical region in Western Central Europe, which includes the Austrian state of Tyrol (consisting of North Tyrol and East Tyrol) and the Italian region known as Trentino-Alto A...
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Styria
Styria (German: Steiermark; Slovenian: Štajerska) is a state or Land, located in the southeast of Austria. In area, it is the second largest of the nine Austrian states, covering 16,388 km²...
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Salzburg
Salzburg (Austro-Bavarian: Såizburg) is the fourth-largest city in Austria and the capital of the federal state of Salzburg. Salzburg's "Old Town" with its world famous baroque archite...
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Upper Austria
Upper Austria (German: Oberösterreich) is one of the nine states or Bundesländer of Austria. Its capital is Linz. Upper Austria borders on Germany and the Czech Republic, as well as on the o...
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Lower Austria
Lower Austria (German: Niederösterreich) is one of the nine states or Bundesländer in Austria. The capital of Lower Austria (since 1986) is Sankt Pölten — the most recent capital ...
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Carinthia
Carinthia (German: Kärnten) is the southernmost Austrian state or Land; it is chiefly famous for its mountains and lakes. It consists mostly of a basin inside the Alps, with the Carnian Alps an...
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Burgenland
Burgenland (Croatian Gradišće, Slovenian Gradiščansko, Hungarian Várvidék, Őrvidék or Felsőőrvidék) is the easternmost and least popu...
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Vienna
Vienna (German: Wien [viːn], see also other names) is the capital of Austria, and also one of the nine States of Austria. Vienna is Austria's primate city; with a population of about 1.7 million ...
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Austrian Passport Information Print E-mail
Reisepassangelegenheiten im Ausland 

Mit der neuen Generation der Pässe europäischer Staaten wird die Sicherheit der Reisedokumente auf ein völlig neues Niveau gehoben. Österreich befindet sich unter den Ländern, die bereits die neuen biometrischen Reisepässe mit Chip eingeführt haben.

Die Aufnahme von Passdaten in einem Chip im neuen Sicherheitspass hat das Ziel, die Fälschung und die missbräuchliche Verwendung von Reisedokumenten zu verhindern und damit einen Beitrag im Kampf gegen internationalen Terrorismus, organisierte Kriminalität und Menschenhandel zu leisten.

Diese Pässe erfüllen alle internationalen Sicherheitsstandards und können in Zukunft auch weiterhin für weltweite Reisen genutzt werden. Hohe Qualität benötigt jedoch auch einen höheren technischen Aufwand und in Folge bedauerlicherweise auch mehr Zeit.

Um der geforderten Qualität Rechnung zu tragen werden die Dokumente zentral in Österreich hergestellt, von wo sie im Wege des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten an die jeweils zuständige Vertretungsbehörde im Ausland einzeln zur Ausfolgung an die PassantragstellerInnen weitergeleitet werden. Dieser mehrphasige Arbeitsablauf und die damit verbundenen Postwege bedingen längere Wartezeiten, für die Sie bereits im voraus um Verständnis ersucht werden.


Passbehörde:

Die Zuständigkeit der österreichischen Vertretungsbehörden (Botschaften, Generalkonsulate) zur Ausstellung gewöhnlicher EU-Reisepässe richtet sich im Ausland nach dem nachgewiesenen Hauptwohnsitz des Passantragstellers. Im Falle eines Passverlustes im Ausland kann - sollte der Hauptwohnsitz nicht im Amtsbereich der österreichischen Vertretungsbehörde liegen sowie bei nur vorübergehenden Auslandsaufenthalt - von den österreichischen Vertretungsbehörden nur ein kurzfristiger Notreisepass zur Heimreise ausgestellt werden. Nach Rückkehr kann ein neuer gewöhnlicher EU-Reisepass bei der zuständigen Passbehörde des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
 

Folgende Dokumente sind im Original vorzulegen:

1) Geburtsurkunde (bei amerikanischen geburtsurkunden muss die Stadt der Geburt, nicht nur das "county" angefuehrt sein; i.e. "long form", bzw. "book copy").

2) Heiratsurkunde(n)

3) Scheidungsurkunde(n) - falls zutreffend

Falls Ihr Reisepass von der hiesigen Botschaft ausgestellt wurde und seither keine Aenderungen, wie z.B. Eheschliessung, Scheidung, usw. eingetreten sind, so genuegt die Vorlage einfacher Kopien der unter Punkt 1 bis 3 angefuehrten Dokumente.

4) a) Staatsbuergerschaftsnachweis

Fuer die Vornahme einer Passamtshandlung ist grundsaetzlich die Vorlage des "Staatsbuergerschaftsnachweises" erforderlich. Falls Sie keinen  Staatsbuergerschaftsnachweis besitzen, kann die Ausstellung dieses Dokuments bei der Botschaft beantragt werden.

Als Urkunde fuer die Ausstellung eines Staatsbuergerschaftsnachweises dient z.B. ein "Auszug aus der Heimatrolle", eine "Urkunde ueber die Verleihung der Staatsbuergerschaft" usw., die zusammen mit dem ausgefuellten Antragsformular und der Konsulargebuehr einzusenden ist. Falls Sie nach dem 13. Maerz 1938, aber vor dem 1. September 1983 geboren sind, haetten Sie einen Staatsbuergerschaftsnachweis (oder eines der oa. Dokumente) Ihres Vaters (bei ehelicher Geburt), bzw. der Mutter (bei unehelicher Geburt), zusammen mit Ihrer Geburtsurkunde und - falls zutreffend, heiratsurkunde der Eltern - vorzulegen.

4) b) Bescheid ueber die Beibehaltung der Staatsbuergerschaft und Kopie des "Certificate of Naturalization" - falls zutreffend.

5) Eines der nachstehenden - fuer Sie zutreffenden Dokumente:

a) Permanent Resident Card, datierte und notariell beglaubigte Fotokopie, oder
b) US-Visum mit Form I-94 (weisser Abschnitt), oder
c) Bestaetigung des  "Immigration & Naturalization Service", dass Sie die U.S. Staatsangehoerigkeit nicht erworben haben, oder
d) "Certificate of Residence" - falls Sie auf den Bahamas wohnhaft sind

6) Bisher verwendeter Reisepass und - falls zutreffen- Kopie des Zweitpasses. Falls Sie Ihren Reisepass bis zum Eintreffen des neuen Reisepasses benoetigen, genuegt vorlaeufig die Vorlage einer Kopie Ihres reisepasses (personal- und Austellungsdaten). bei Antraegen auf einen kurzfristigen, i.e. Notpass, muss das Original des Reisepasses, ssowie Kopie der Flugbuchung vorgelegt werden. 

7) Urkunde ueber die a) Vormundschaft, b) Adoption

8) Nachweis des akademischen Grades

9) Meldezettel

10) 2 Passfotos
>> Informationen zu Passbildkriterien

11) a ) Antragsformular auf Ausstellung eines Reisepasses
das Antragsformular muss zusaetzlich auf der ersten Seite, rechts oben, mit schwarzer feder/Tinte vom Antragsteller eigenhaendig unterschrieben werden. Das Feld "Zustelladresse" ist nicht auszufuellen!
icon Antrag auf Ausstellung Reisepass (130 kB)

b) Antragsformular auf Aenderung oder Ergaenzung eines Reisepasses
icon Antrag auf Reisepassaenderung (89.23 kB)
c) Antragsformular auf Ausstellung eines Reisepasses fuer Minderjaehrige.
icon Antrag Reisepass Minderjaehrige (119.5 kB)
icon cons_Erklärung Erziehungsberechtigter - Lichtbild (23.5 kB)

Kinder, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, benoetigen einen eigenen Reisepass und koennen in die Reisepasse der Eltern nicht mehr eingetragen werden. Bei Antraegen auf Ausstellung von Reisepaessen oder Miteintragung von Kindern, bitte "Zustimmungserklaerung" genau ausfuellen, Zutreffendes ankreuzen, unterschreiben und Unterschrift notariell ("Notary Public") beglaubigen lassen.

12) Eidesstattliche Erklaerung ueber den Verlust/Diebstahl des Reisepasses/Staatsbuergerscgaftsnachweises mit Angabe der Daten (Ausstellungsort, - datum und -zahl). Bei vermutetem Diebstahl waere eine polizeiliche Anzeige vorzulegen.

13) Ausgefuelltes Antragsformular auf Ausstellung eines Staatsbuergerschaftsnachweises

14) Beiligende "Erklaerung" icon Erklaerung Staatsbuergerschaftsnachweis/Reisepass (34.93 kB)

15) Konsulargebuehren sind mittels "Postal Money Order" oder "certified check"  - ausgestellt auf "Embassy of Austria" - zu bezahlen. Persoenliche Schecks werden nicht akzeptiert!

a) Ausstellung eines Reisepasses: US$ 111,60 (Euro 70.00)
b) Aenderung von Eintragungen: US$ 39.90 (Euro 25.00)
c) Staatsbuergerschaftsnachweis: US$ 76.60 (Euro 48.00)


Von Ihnen bereits vorgelegte Dokumente werden bis zur Erledigung Ihres Antrages in Verwahrung gehalten und sodann mit regulaerer Post an Sie returniert. Sollten Sie die Retournierung der Dokumente per "certified", "Priority", "Express mail", "Federal Express", oder Aehnliches wuenschen, waere entweder ein genau frankiertes Rueckkuvert, vorbezahlte "Airbill" (Angabe der Kontonummer oder Kreditkarte mit Kreditkartennummer und Ablaufdatum) dem Antrag beizuschliessen.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an:

Embassy of Austria
Consular Section
3524 International Court, NW
Washington, D.C., 20008

E-mail: This e-mail address is being protected from spam bots, you need JavaScript enabled to view it

Consulate Office Hours:
Monday, Wednesday, Friday,10:30 a.m. to 1 p.m.
(except Austrian and U.S. holidays )

 
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