Konsulargebuehren
Wenn einige unserer Dienstleistungen im Rahmen von Bürgerservice auch unentgeltlich angeboten werden können, so müssen bei einer Reihe von Amtshandlungen doch auch Konsulargebühren eingehoben werden. Im Folgenden finden Sie eine Aufstellung jener Tarifposten (gemäß Konsulargebührengesetz 1992 in der geltenden Fassung) für die am häufigsten nachgefragten Serviceleistungen zu entrichtenden Beträge.
Bitte beachten Sie, dass Konsulargebühren in bar, als "money order" oder "cashier's check" (ausgestellt auf „Austrian Embassy“) in US $ entrichtet werden müssen. Persönliche Schecks bzw. Kreditkarten können nicht akzeptiert werden.
Aktuelle Konsulargebühren Mai 2013 (Beträge in USD):
Schengen Visum (A, C): 78.00
Schengen Visum für Staatsangehörige der Russischen Föderation, Ukraine, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien (FJRM), Montenegro, Serbien, Moldau und Georgien (sofern visumpflichtig): 45.50
Nationales Visum (D): 130.00
Studentenvisum: 130.00
Reisepass Erwachsene: 98.80
Kinder-Reisepass (bis 12 J.) 39.00
Änderung Reisepass: 37.70
Personalausweis: 80.60
Personalausweis (bis 16 J.): 35.10
Staatsbürgerschaftsnachweis: 62.40
Beglaubigung einer Unterschrift: 52.00
Beglaubigung einer Abschrift: 52.00
Aufenthaltstitel Erwachsene: 104.00
Aufenthaltstitel Minderjährige: 65.00
Strafregisterauszug: 54.60








