Kinderpaesse
Liebe Landsleute!
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass" wurde von der Europäischen Union vor allem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
In Anwendung dieser Vorschrift sind seit 15. Juni 2009 neue Kindermiteintragungen nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig. Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Kinderreisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer und ab dem zweiten Geburtstag mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für zehn Jahre ausgestellt.
Der Reisepass für Minderjährige (Kinderreisepass) ist bis einschließlich des zweiten Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei. Die Konsulargebühren für den Kinderpass betragen ab dem zweiten Geburtstag 30,- Euro und ab dem zwölften Geburtstag 70,- Euro.
Wird ein Reisepass beantragt, werden auf dem Chip die personenbezogenen Daten und dasLichtbild gespeichert. Ab dem zwölften Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst. Weiterführende Informationen zur
- Passausstellung:https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/2/Seite.020000.html
- Einreisebestimmungen:http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation/laenderspezifische-reiseinformationen.html
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Konsularabteilung
Österreichische Botschaft
3524 International Court, NW,
Washington, DC, 20008
Tel: +1-202 895 6700
e-mail: consularsection[at]austria.org
Konsulargebuehren
Konsulargebühren Mai 2012 (Beträge in USD):
Schengen Visum (A, C): 78,60
Schengen Visum für Staatsangehörige der Russischen Föderation, Ukraine, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien (FJRM), Montenegro, Serbien, Moldau und Georgien (sofern visumpflichtig): 45,90
Nationales Visum (D): 131,00
Studentenvisum: 131,00
Reisepass Erwachsene: 99,60
Kinder-Reisepass (bis 12 J.) 39,30
Änderung Reisepass: 29,00
Personalausweis: 62,00
Personalausweis (bis 16 J.): 35,40
Staatsbürgerschaftsnachweis: 62,90
Beglaubigung einer Unterschrift: 52,40
Beglaubigung einer Abschrift: 52,40
Aufenthaltstitel Erwachsene: 104,80
Aufenthaltstitel Minderjährige: 65,50
Strafregisterauszug: 55,10
Zustellung/Weiterleitung einer Schrift: 23,60








